Ich bin eine auf dem Rechtsgebiet des Insolvenzrechts spezialisierte Rechtsanwältin, die sämtliche Verfahrensabschnitte aus der praktischen Tätigkeit kennt und sowohl aus fachlicher als auch aus praktischer Sicht in der Lage ist, die komplexen Zusammenhänge einer Insolvenz im Interesse sämtlicher Beteiligten zu meistern. Insbesondere ist es mir aufgrund meines persönlichen Werdegangs möglich, neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten einer Krisensituation auch die subjektiven Belange der Beteiligten im Auge zu behalten.
Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen ermöglichen mir diese Voraussetzungen in hohem Maße einen wirtschaftlichen Konsens zwischen den Betroffenen sowie eine gemeinsame Bewältigung der Krisensituation zu bewerkstelligen, der im Ergebnis für Unternehmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung und Sanierung führt.
Im Bereich der Privatinsolvenzen kann ich Sie in jedem wirtschaftlichen Stadium beraten und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lage begleiten. Dies gilt für die Phase der Entscheidungsfindung, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen sollen bis hin zur Umsetzung einer solchen Entscheidung und Begleitung in einem Insolvenz(antrags)verfahren.
Als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer eines Unternehmens kann ich Sie im Krisenfall Ihres Unternehmens hinsichtlich der Vermeidung denkbarer Organhaftungsansprüche beraten und im Fall einer notwendigen Abwehr derartiger Ansprüche vertreten.